Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler, die aus Risikogebieten zurückkehren, einer Quarantänepflicht unterliegen und die Schule nicht betreten dürfen, sofern sie kein negatives Testergebnis vorlegen.
Informationen über die Quarantänepflicht finden Sie hier: