GUSTAV-HEINEMANN-SCHULE

Kooperative Gesamtschule in Hofgeismar

Datenschutz

Informationen zur Veröffentlichung personenbezogener Daten, Fotos und Videos von Schülerinnen und Schülern der GHS

Zu verschiedenen schulischen Zwecken will die Schule personenbezogene Daten verarbeiten. Dies geht nur, wenn hierfür eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt.

1. Ziel und Zweck der Daten- bzw. Bildverarbeitung

In geeigneten Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben – auch personenbezogen – einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher, insbesondere im Rahmen der pädagogischen Arbeit oder von Schulveranstaltungen entstehende Texte und Fotos zu veröffentlichen. Neben Klassenfotos kommen hier etwa personenbezogene Informationen über Schulausflüge, Schülerfahrten, Schüleraustausche, (Sport-) Wettbewerbe, Unterrichtsprojekte oder ein „Tag der Offenen Tür" in Betracht.

Hierzu möchten wir im Folgenden Ihre und gegebenenfalls auch Eure Einwilligung einholen. Die Schulleitung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Veröffentlichung und die Einwilligung hierzu absolut freiwillig sind und dass personenbezogene Daten nicht ohne Ihre und gegebenenfalls auch Eure Einwilligung eingestellt werden.


2. Veröffentlichungen im Internet / Datenschutzrechtlicher Hinweis

Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten – hierunter fallen auch digitale Fotos – jederzeit und zeitlich unbegrenzt weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen" aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.

3. Freiwilligkeit, Widerruf, Löschung

Alle Einwilligungen sind freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem eventuellen späteren Widerruf der Einwilligung entstehen Ihnen oder Dir keine Nachteile.

Die Einwilligungen können für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Dabei kann der Widerruf auch nur auf einen Teil der Medien oder der Daten(-arten), Fotos oder Videos bezogen sein. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Ausnahme: Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt ist.

Im Falle des Widerrufs werden entsprechende Daten zukünftig nicht mehr für die oben genannten Zwecke verwendet und unverzüglich aus den entsprechenden Internet-Angeboten gelöscht.

Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie für die Dauer der Schulzugehörigkeit.

Videoaufzeichnungen werden nach Abschluss des Arbeitsauftrages, spätestens jedoch am Ende des Schulbesuches oder wenn der o. g. Zweck erreicht ist, gelöscht.

Hofgeismar, 01.08.2019

Nutzungsordnung

Hinweise zum Arbeiten im edukativen IT Netz der Schule

Für die unterrichtliche Nutzung steht Ihnen ein Zugang zum schuleigenen edukativen Netz zu Verfügung. Alle Beteiligten sind aufgefordert zu einem reibungslosen Betrieb beizutragen und die notwendigen Regeln einzuhalten.

1    Passwort
* Vor der ersten Benutzung erhalten Sie ein initiales Passwort. Dieses muss an einem schuleigenen Gerät bei der ersten Anmeldung am System durch ein individuelles Passwort ersetzt werden. Ohne individuelles Passwort darf die vernetzte Umgebung (lokales Netz bzw. E-Learning-Plattform) nicht genutzt werden.
* Dieses Passwort muss mind. 8 Zeichen lang sein, sowie mind. eine Zahl sowie einen Großbuchstaben beinhalten.
* Für Handlungen, die unter Ihrer Nutzerkennung erfolgt sind, werden Sie ggf. verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten mit einem fremden Zugang ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dies umgehend der betreffenden Person, dem Klassenlehrer der Schulleitung oder dem IT-Beauftragten mitzuteilen.
* Nach Beendigung der Nutzung haben Sie sich ordnungsgemäß abzumelden.
* Sollten Sie kurzfristig nicht am PC arbeiten, so ist die Arbeitsstation zu sperren.

2 Untersagte Nutzungen
* Die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten.
* Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden.
* Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen.
* Die Ausführung von Programmen, welche die Computersysteme zum Absturz bringen oder die Serversysteme überlasten, ist streng verboten und wird schul- und strafrechtlich geahndet.

3 Datenschutz und Datensicherheit

3.1 Nutzungsdaten
* Die Schulleiterin, der Schulleiter (nachfolgend als Schulleitung bezeichnet) der Gustav-Heinemann-Schule ist in der Wahrnehmung ihrer Dienstaufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren.
* Die Nutzungsdaten werden in folgende Kategorien unterteilt und nach folgender Anzahl an Tagen gelöscht:
Nutzungsdaten
Zeit
Arbeitssitzungsdaten
bis zu 91 Tage
Internetzugriff
bis zu 3 Tage
Intranetzugriff (WLAN)
bis zu 91 Tage
* Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches begründen. Die Schulleitung der Gustav-Heinemann-Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch Gebrauch machen.
* Die Schulleitung der Gustav-Heinemann-Schule sichert weiter zu, dass der Datenverkehr nicht statistisch ausgewertet wird.

3.2 Internetzugriff
* Beim Zugriff auf das Internet wird für alle Benutzerkonten aufgezeichnet:
o Datum
o Uhrzeit
o Webseite (URL)
o Benutzername
o Rechneradresse

4 Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
* Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hard- und Softwareausstattung sind grundsätzlich untersagt und werden schulrechtlich sanktioniert. Der Eingriff darf nur durch autorisiertes Personal erfolgen.
* Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (zum Beispiel Videos) aus dem Internet ist zu vermeiden.
* Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen ist die Gustav-Heinemann-Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
* Die schuleigenen mobilen Geräte sind grundsätzlich in der Schule zu verwahren.

5 Schutz der Geräte
* Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend der Benutzerbelehrung zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der Schulleitung oder dem IT-Beauftragten zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
* Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet, deshalb ist während der Nutzung Essen und Trinken verboten.

6 Nutzung von Informationen aus dem Internet
* Der Internet- Intranetzugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Hierzu zählt auch ein elektronischer Informationsaustausch, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Ausbildung und dem Unterricht an der Schule im Zusammenhang steht.
* Das Herunterladen von großen Dateien oder Anwendungen ist nur mit Einwilligung der betreffenden Lehrkraft zulässig.
* Im Namen der Schulleitung der Gustav-Heinemann-Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.
* Bei der Weiterverarbeitung sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

7 Versenden/Veröffentlichen von Informationen über das Internet
* Werden Informationen unter dem Absendernamen der Gustav-Heinemann-Schule über das Internet versandt, geschieht dies unter Beachtung der allgemeinen anerkannten Umgangsformen.
* Die Veröffentlichung von Internetseiten der Gustav-Heinemann-Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
* Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen beispielsweise digitalisierte Texte, Bilder etc. nur mit Erlaubnis der Urheber in Internetseiten verwendet werden.
* Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Materialien im Internet ist nur mit Genehmigung der jeweiligen betroffenen Person/en sowie im Fall der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten gestattet.

8 Nutzungsberechtigung
* Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Sie versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen.
* Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.
* Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schulleitung der Gustav-Heinemann-Schule unter Beteiligung der Bereiche bzw. der Fachbereiche.
* Nutzer, die unbefugt Software/Lizenzen von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
* Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungs-berechtigung für das Netz und die Arbeitsstation schul- oder dienstrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

9 Organisatorisches
* Vor der ersten Nutzung des edukativen IT-Netzes findet eine im Klassenbuch zu dokumentierende Nutzerbelehrung statt.
* Ein Wiederspruch dieser Nutzungsordnung hat den Ausschluss bei der Mediennutzung in der Schule zu folge.
* Die Freigabe Marktplatz ist eine temporäre Datenablage und nicht zum dauerhaften Datenspeichern geeignet. Die Inhalte können von der Schulleitung zyklisch gelöscht werden.
* Von dem Schulträger eingerichtete Sicherheitsvorkehrungen entbinden das Lehrpersonal nicht von ihrer Aufsichtspflicht.

Datenschutzangaben im Unterricht der GHS genutzer Onlineangebote:
Schroedel / Westermann Online-Diagnose
https://onlinediagnose.westermann.de/datenschutz.html
Westermann Antolin Leseförderung
https://antolin.westermann.de/all/datenschutz.jsp
Quop
https://www.quop.de/de/datenschutz/

Gelesen 8703 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 11 September 2019 17:16